Informationen aus der Kontakt- und Beratungsstelle
Liebe Mitglieder, das Jahr geht dem Ende entgegen.
Bitte denken Sie daran, soweit notwendig, Beitragsminderung/-befreiung neu zu beantragen (Kopie Einkommensnachweis bitte gleich beilegen, das spart langen Schriftwechsel). Ende der Antragsfrist ist der 31. Dezember 2023 für das Jahr 2024. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden, was zur Folge hat, dass für 2024 keine Minderung/Befreiung möglich wäre.
Stimmt Ihre Adresse noch? Wahrscheinlich, wenn Sie dieses Heft gerade lesen, oder haben Sie einen Nachsendeauftrag und wir bisher nicht Ihre neue Anschrift? Dann bitte einfach anrufen und ändern lassen!
Benötigen Sie Unterlagen wie Diabetes-Pass oder SOS-Kärtchen?
Hotlinenummer der Kontakt- und Beratungsstelle: 0351 44032818
Die Liste der Schwerpunktpraxen und unserer Förderer finden Sie hier im Heft.
Ein Hinweis an die Schatzmeister in den Selbsthilfegruppen: Bitte Ihre Abrechnung unbedingt bis 29. Februar 2024 bei Frau Rothe abgeben. Der Termin muss eingehalten werden, damit die Abrechnung der Fördermittel fristgerecht erfolgen kann. Die Rücklaufgelder für die Selbsthilfegruppen bitte bis Ende März beantragen.
Ich hoffe an alles gedacht zu haben, woran ich Sie erinnern wollte. Wir wünschen Ihnen erholsame und besinnliche Feiertage, einen guten Start in das neue Jahr, vor allem natürlich Gesundheit und alles Gute.
Matthias Böhmer und das Team der Kontakt- und Beratungsstelle.